Wenn sich ein Streit nicht abwenden lässt oder für die Durchsetzung der eigenen Ansprüche erforderlich ist, vertrete ich außergerichtlich und natürlich auch gerichtlich.
Im Rahmen der Rechtsberatung legen wir die gemeinsame Vorgehensweise fest und abhängig davon setzen wir die nächsten Schritte.
Aufforderungsschreiben, Verhandlungen, Gerichtsprozesse – was immer nötig ist, damit Ansprüche gegen Sie abgewehrt oder aber Ihre eigenen Ansprüche durchgesetzt werden, nehmen wir gemeinsam vor.
Es ist nicht notwendig, vor einem Gerichtsprozess zurückzuschrecken, wenn dieser sinnvoll, leistbar bzw durch eine Rechtsschutzversicherung bestmöglich abgedeckt werden kann. Im Rahmen meiner Beratung dazu erhalten Sie alle Informationen die Sie benötigen, um bestens auf einen Gerichtsprozess vorbereitet zu sein und diesem ohne Sorge ins Auge blicken zu können.