Welche Kündigungsfrist gilt beim mündlichen Pferdeeinstellvertrag? Dr. Nina Ollinger erklärt Kündigung, Schriftform und weitere Einstellgebühren nach österreichischem Recht.
Einstellvertrag · Kündigung · Kündigungsfrist · Österreich
Mündlicher Einstellvertrag: Welche Kündigungsfrist gilt?
Auch ein mündlich abgeschlossener Pferdeeinstellvertrag ist grundsätzlich wirksam. Dasselbe gilt grundsätzlich für eine mündliche Kündigung, wenn keine besondere Form vereinbart wurde. Schwieriger wird es, wenn weder Kündigungsfrist noch Kündigungstermin festgelegt wurden: Dann kommt es auf die konkrete Vereinbarung, die Ausgestaltung des Einstellvertrags und die Umstände des Einzelfalls an.
- Österreichisches Recht
- Mündliche Einstellverträge können wirksam sein
- Schriftliche Vereinbarungen schaffen Beweissicherheit

Kurzantwort
Kann ein mündlicher Pferdeeinstellvertrag mündlich gekündigt werden?
Ja. Ein mündlich abgeschlossener Einstellvertrag kann grundsätzlich wirksam sein. Wurde für die Kündigung keine Schriftform vereinbart, kann grundsätzlich auch eine mündlich erklärte Kündigung wirksam sein.
Ist keine konkrete Kündigungsfrist vereinbart, sollte jedoch nicht pauschal von einer bestimmten Frist ausgegangen werden. Der ursprüngliche NOEPS-Beitrag ordnete eine angemessene Frist eher im Bereich eines Monats und jedenfalls nicht unter zwei Wochen ein. Für die heutige rechtliche Beurteilung ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass Pferdeeinstellverträge nach der Rechtsprechung gemischte Verträge sein können. Welche Regeln im konkreten Fall maßgeblich sind, hängt daher von Vertragsinhalt und Ausgestaltung des Einstellverhältnisses ab.
Das Wichtigste
Kündigung eines Einstellvertrags in sechs Punkten
- Ein Pferdeeinstellvertrag muss nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden, um wirksam zu sein.
- Auch eine mündliche Kündigung kann grundsätzlich wirksam sein, wenn keine besondere Form vereinbart wurde.
- In einem schriftlichen Einstellvertrag können Kündigungsfrist, Kündigungstermin und Schriftform klar geregelt werden.
- Fehlt eine ausdrückliche Kündigungsregelung, muss die anwendbare Frist anhand des konkreten Vertragsverhältnisses beurteilt werden.
- Eine zusätzliche Einstellgebühr für den Folgemonat ist nicht allein deshalb geschuldet, weil der Einsteller am Monatsanfang kündigt.
- Gerade bei mündlichen Vereinbarungen entstehen häufig Beweisprobleme darüber, was tatsächlich vereinbart wurde.
Der Ausgangsfall
Kündigung am Monatsanfang, Auszug am Monatsende
Im ursprünglichen NOEPS-Beitrag ging es um einen mündlich abgeschlossenen Einstellvertrag. Der Einsteller kündigte Anfang eines Monats telefonisch und zog mit seinen Pferden am Ende desselben Monats aus. Die Einstellgebühr für diesen Monat war bereits bezahlt.
Der Reitstallbetrieb verlangte zusätzlich die Einstellgebühr für den Folgemonat und berief sich auf eine bestehende Kündigungsfrist. Damit stellten sich zwei Fragen: Muss die Kündigung schriftlich erfolgen? Und ist bei einem mündlichen Vertrag ohne klar dokumentierte Kündigungsregelung tatsächlich noch ein weiterer Monat zu bezahlen?
Vertragsabschluss
Auch ein mündlicher Einstellvertrag kann gültig sein
Der fehlende schriftliche Vertrag bedeutet nicht, dass zwischen Einstellbetrieb und Einsteller kein Vertragsverhältnis besteht. Auch mündliche Vereinbarungen können einen wirksamen Einstellvertrag begründen.
Das praktische Problem liegt meist nicht in der grundsätzlichen Wirksamkeit, sondern im Nachweis des vereinbarten Inhalts. Bei einem schriftlichen Vertrag lässt sich leichter feststellen, welche Leistungen geschuldet sind, wie hoch die Einstellgebühr ist und welche Regeln für Kündigung und Auszug gelten.
Form der Kündigung
Muss die Kündigung eines Einstellvertrags schriftlich erfolgen?
Der NOEPS-Ausgangsbeitrag beantwortet diese Frage klar: Wurde keine Schriftform für die Kündigung vereinbart, kann grundsätzlich auch eine mündliche Kündigung möglich sein.
Anders ist die Situation, wenn die Vertragsparteien im Einstellvertrag ausdrücklich festgelegt haben, dass eine Kündigung schriftlich erfolgen muss. Dann ist diese Vereinbarung bei der Beurteilung zu berücksichtigen.
Unabhängig von der Wirksamkeit ist eine schriftliche oder zumindest nachweisbar dokumentierte Kündigung praktisch sinnvoll. Dadurch lassen sich insbesondere Zugang, Zeitpunkt und Inhalt der Kündigung später leichter belegen.
Kündigungsfrist
Was gilt, wenn keine Kündigungsfrist vereinbart wurde?
Der ursprüngliche NOEPS-Beitrag ging bei einem mündlichen Einstellvertrag ohne ausdrücklich vereinbarte Frist von einer angemessenen Kündigungsfrist aus und ordnete diese eher bei einem Monat als unter zwei Wochen ein.
Diese Aussage sollte heute nicht als starre allgemeine Monatsfrist verstanden werden. Der Oberste Gerichtshof behandelt Pferdeeinstellverträge als gemischte Verträge, die je nach Ausgestaltung insbesondere verwahrungs-, bestand- und teilweise werkvertragliche Elemente enthalten können.
Welche Kündigungsregeln auf einen konkreten Einstellvertrag anzuwenden sind, hängt daher von seinem Inhalt und dem Schwerpunkt der vereinbarten Leistungen ab. Eine pauschale Frist für sämtliche Pferdeeinstellverträge lässt sich daraus nicht ableiten.
Zahlungspflicht
Muss nach dem Auszug noch ein weiterer Monat bezahlt werden?
Das hängt davon ab, welche Kündigungsfrist und welche Kündigungstermine wirksam vereinbart wurden beziehungsweise welche Regelung auf den konkreten Vertrag anzuwenden ist.
Klare Vereinbarung
Ist beispielsweise eine bestimmte Kündigungsfrist mit einem Kündigungstermin vereinbart, richtet sich die Beendigung grundsätzlich nach dieser Regelung.
Keine dokumentierte Frist
Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, muss zuerst geklärt werden, welche Kündigungsregel für das konkrete Vertragsverhältnis gilt.
Mündliche Absprachen
Wurde eine Kündigungsfrist nur mündlich vereinbart, kann ihre Existenz und ihr genauer Inhalt im Streitfall zur Beweisfrage werden.
Folgemonat
Ob die Einstellgebühr für einen weiteren Monat geschuldet wird, lässt sich deshalb nicht allein aus dem tatsächlichen Auszugstermin ableiten.
Rechtssicherheit
Warum ein schriftlicher Einstellvertrag Konflikte vermeiden kann
Schon der ursprüngliche Beitrag von Dr. Nina Ollinger stellt den praktischen Vorteil eines schriftlichen Einstellvertrags in den Mittelpunkt: Kündigungsfrist und Kündigungstermine können eindeutig festgelegt werden.
Ebenso kann vereinbart werden, in welcher Form gekündigt werden soll. Damit wissen beide Seiten bereits beim Vertragsabschluss, wie und wann das Einstellverhältnis beendet werden kann.
Gerade weil Pferdeeinstellverträge unterschiedliche Leistungen umfassen können, schafft eine klare schriftliche Regelung nicht nur bei der Kündigung, sondern auch bei Versorgung, Nutzung, Kosten und sonstigen Pflichten mehr Rechtssicherheit.
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Warum Dr. Nina Ollinger?
Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger ist langjährige Pferderechtsexpertin und berät Pferdehalter, Einstellbetriebe, Reitlehrer, Vereine und weitere Akteure der Pferdebranche zu Fragen des österreichischen Pferderechts.
Sie war Rechtsreferentin des Niederösterreichischen Pferdesportverbandes (NOEPS) und baute dort das Referat „Pferd & Recht“ auf. Sie ist Autorin zahlreicher Fachartikel sowie der Bücher „Pferdekauf“ und „Haftungsfalle Pferd“.
Herkunft des Beitrags
Ursprünglich für den NOEPS verfasst
Dieser Beitrag basiert auf dem von Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger ursprünglich für den Niederösterreichischen Pferdesportverband (NOEPS) verfassten Beitrag „Recht gehabt?“, Teil 8. Der Originalbeitrag behandelt Kündigungsfristen bei mündlich abgeschlossenen Einstellverträgen.
Für diese Website wurde der Beitrag vollständig überarbeitet, strukturiert und unter Berücksichtigung der neueren österreichischen Rechtsprechung zum Pferdeeinstellvertrag eingeordnet. Die ursprüngliche Kernaussage – mündliche Verträge und Kündigungen können wirksam sein, klare schriftliche Kündigungsregeln schaffen aber wesentlich mehr Rechtssicherheit – wurde beibehalten.
Originalbeitrag beim NOEPS →FAQ
Häufige Fragen zur Kündigung eines Pferdeeinstellvertrags
Ist ein mündlicher Einstellvertrag für ein Pferd gültig?
Grundsätzlich ja. Ein Pferdeeinstellvertrag muss nicht allein deshalb unwirksam sein, weil er nur mündlich abgeschlossen wurde. Im Streitfall kann allerdings der Nachweis seines genauen Inhalts schwieriger sein.
Kann ich einen mündlichen Einstellvertrag telefonisch kündigen?
Wurde keine besondere Form für die Kündigung vereinbart, kann grundsätzlich auch eine mündliche Kündigung wirksam sein. Aus Beweisgründen ist eine dokumentierte Kündigung praktisch vorteilhaft.
Muss eine Kündigung im Pferdestall schriftlich erfolgen?
Nicht automatisch. Eine Pflicht zur Schriftform kann sich insbesondere aus einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung ergeben.
Welche Kündigungsfrist gilt, wenn nichts vereinbart wurde?
Eine starre Frist für jeden Pferdeeinstellvertrag sollte nicht angenommen werden. Der konkrete Vertrag und seine rechtliche Einordnung sind entscheidend. Der historische NOEPS-Beitrag ging von einer angemessenen Frist aus und ordnete diese eher bei einem Monat ein.
Gilt bei einem Einstellvertrag immer eine Kündigungsfrist von einem Monat?
Nein, eine allgemeine starre Monatsfrist lässt sich nicht für jeden Pferdeeinstellvertrag formulieren. Vertragliche Vereinbarungen und die konkrete Ausgestaltung des Einstellverhältnisses sind zu berücksichtigen.
Kann vereinbart werden, dass nur zum Monatsende gekündigt werden darf?
Ein Einstellvertrag kann Kündigungstermine und Kündigungsfristen ausdrücklich regeln. Ob eine konkrete Klausel im Einzelfall wirksam und anwendbar ist, muss gesondert geprüft werden.
Muss ich den Folgemonat bezahlen, obwohl mein Pferd schon ausgezogen ist?
Das hängt davon ab, wann der Vertrag wirksam endet. Entscheidend sind die vereinbarte beziehungsweise anwendbare Kündigungsfrist und der Kündigungstermin, nicht allein der tatsächliche Auszug.
Was passiert, wenn Stall und Einsteller unterschiedliche Kündigungsfristen behaupten?
Dann wird relevant, was tatsächlich vereinbart wurde und wie sich dies beweisen lässt. Gerade bei rein mündlichen Verträgen kann daraus ein Beweisproblem entstehen.
Kann der Stall bei einer Kündigung nachträglich eine Kündigungsfrist verlangen?
Eine Kündigungsfrist kann nicht allein dadurch entstehen, dass eine Vertragspartei sie nachträglich behauptet. Zu prüfen ist, was vereinbart wurde und welche rechtlichen Regeln auf den konkreten Vertrag anzuwenden sind.
Was sollte in einem schriftlichen Einstellvertrag zur Kündigung stehen?
Sinnvoll sind klare Regelungen zu Kündigungsfrist, Kündigungstermin und Form der Kündigung. Die konkrete Gestaltung sollte zum jeweiligen Einstellverhältnis passen.
Einstellvertrag und Kündigung
Streit über Kündigungsfrist oder weitere Einstellgebühren?
Ob ein Einstellvertrag bereits beendet ist oder noch Entgelt geschuldet wird, hängt von den konkreten Vereinbarungen und der rechtlichen Einordnung des Vertrags ab. Dr. Nina Ollinger berät und vertritt bei pferderechtlichen Vertragsfragen in Österreich.
