Darf ein Pferd an einen anderen Käufer verkauft werden, obwohl bereits ein Interessent zugesagt hat? Die Rechtslage zu Kaufvertrag, Eigentum und Schadenersatz.
Haftung bei einem ausgebrochenen Pferd: Wer haftet, wenn ein Pferd aus der Koppel ausbricht und dabei das Fahrzeug eines anderen Einstellers beschädigt? Diese Frage stellt sich nach Koppelausbrüchen immer wieder.
Ob der Pferdehalter tatsächlich Schadenersatz leisten muss, hängt entscheidend davon ab, ob das Pferd ordnungsgemäß verwahrt wurde. Dabei kommt es immer auf die Umstände des konkreten Einzelfalls an.
Weitere rechtliche Grundlagen finden Sie im Bereich Pferderecht sowie speziell unter Online Vertragsservice Pferd.
Haftung bei einem ausgebrochenen Pferd: Der konkrete Fall
Ein Pferd bricht aus seiner Koppel aus. Warum es ausgebrochen ist, lässt sich zunächst nicht feststellen. Während das Pferd frei läuft, beschädigt es das Fahrzeug eines anderen Einstellers.
Genau diese Frage wurde auch in der Kolumne „Recht gehabt?“ des NOEPS behandelt. Dort wird erklärt, dass die Tierhalterhaftung davon abhängt, ob das Pferd ordnungsgemäß und sorgsam verwahrt wurde.
Wann haftet der Tierhalter?
Der Tierhalter ist gesetzlich verpflichtet, sein Pferd so zu verwahren, dass ein Ausbrechen möglichst verhindert wird. Welche Maßnahmen erforderlich sind, richtet sich jedoch immer nach den konkreten Umständen des Einzelfalls.
Es gibt keine allgemeine Vorschrift, wonach jede Koppel versperrt sein muss oder bestimmte Sicherungsmaßnahmen zwingend vorgeschrieben sind. Entscheidend ist vielmehr, ob die Verwahrung für genau dieses Pferd ausreichend war.
Welche Umstände sind entscheidend?
Bei der Beurteilung spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle. Dazu gehören insbesondere Größe und Temperament des Pferdes, seine Sprungfreudigkeit, ob es sich um einen Hengst oder eine Stute handelt sowie die örtlichen Gegebenheiten.
Auch die Umgebung der Koppel – etwa die Nähe zu einer stark befahrenen Straße – oder besondere Witterungsverhältnisse können Einfluss darauf haben, welche Sicherungsmaßnahmen im Einzelfall erforderlich sind.
Wer muss die ordnungsgemäße Verwahrung beweisen?
Eine Besonderheit der Tierhalterhaftung besteht darin, dass der Pferdehalter nachweisen muss, sein Pferd ordnungsgemäß verwahrt zu haben. Juristen sprechen dabei von einer sogenannten Beweislastumkehr.
Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, haftet der Tierhalter grundsätzlich für den entstandenen Schaden. Deshalb empfiehlt es sich, den Zustand der Koppel unmittelbar nach einem Vorfall sorgfältig zu dokumentieren. Fotos, Videos, Zeugen oder auch die Dokumentation durch Polizeibeamte können später von großer Bedeutung sein.
Warum ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung wichtig?
Selbst wenn der Tierhalter überzeugt ist, alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen zu haben, kann es im Schadensfall zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt im Regelfall berechtigte Schadenersatzansprüche und trägt – je nach Versicherungsvertrag – auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Daher empfiehlt sich ein entsprechender Versicherungsschutz für jeden Pferdehalter.
Praxis-Tipp zur Haftung bei einem ausgebrochenen Pferd
Nach einem Koppelausbruch sollte die Situation möglichst sofort dokumentiert werden. Fotos der Koppel, des Zaunes und der Verschlüsse sowie Aussagen unbeteiligter Zeugen können später entscheidend sein.
Ebenso wichtig ist eine ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung. Weitere Informationen rund um die Tierhalterhaftung finden Sie unter Pferderecht sowie im Online Vertragsservice Pferd.
Dieser Beitrag wurde auf Basis der Kolumne „Recht gehabt?“ des NOEPS aufbereitet. Der Originalbeitrag ist hier abrufbar: NOEPS – Kolumne: Recht gehabt? Teil 11.
