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Haftungsausschluss für Reitlehrer – Ist das rechtlich möglich?

Recht gehabt - Kolumne von Pferderechtsanwältin Dr. Nina Ollinger

Darf ein Pferd an einen anderen Käufer verkauft werden, obwohl bereits ein Interessent zugesagt hat? Die Rechtslage zu Kaufvertrag, Eigentum und Schadenersatz.

Haftungsausschluss für Reitlehrer: Kann sich ein Reitlehrer oder eine Reitlehrerin durch einen unterschriebenen Haftungsausschluss gegen Ansprüche von Reitschülern absichern? Diese Frage stellt sich in der Praxis immer wieder.

Viele Reitlehrer verwenden Formulare oder Haftungsausschlüsse, um ihr Haftungsrisiko zu reduzieren. Rechtlich sind solchen Vereinbarungen jedoch enge Grenzen gesetzt, insbesondere wenn Reitschüler Verbraucher sind.

Weitere rechtliche Grundlagen finden Sie im Bereich Pferderecht sowie speziell unter Online Vertragsservice Pferd.

Haftungsausschluss für Reitlehrer: Der konkrete Fall

Ein Reitlehrer möchte seine Reitschüler vor Beginn des Unterrichts einen Haftungsausschluss unterschreiben lassen. Hintergrund ist die Überlegung, dass Pferde als Fluchttiere unvorhersehbar reagieren können und Unfälle trotz größter Sorgfalt nie völlig ausgeschlossen werden können.

Genau diese Frage wurde auch in der Kolumne „Recht gehabt?“ des NOEPS behandelt. Dort wird erläutert, dass ein umfassender Haftungsausschluss gegenüber Reitschülern rechtlich nicht möglich ist.

Ist ein Haftungsausschluss überhaupt wirksam?

Im Regelfall ist der Reitlehrer Unternehmer und der Reitschüler Verbraucher. Deshalb gelten die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes, die einen vollständigen Ausschluss der Haftung nicht zulassen.

Insbesondere für Verletzungen von Körper und Gesundheit kann sich ein Reitlehrer nicht einfach durch eine Unterschrift von seiner gesetzlichen Verantwortung befreien. Voraussetzung für eine Haftung bleibt allerdings immer, dass den Reitlehrer überhaupt ein Verschulden trifft.

Warum ist eine umfassende Aufklärung sinnvoll?

Auch wenn ein Haftungsausschluss nur eingeschränkt möglich ist, empfiehlt sich eine ausführliche Information der Reitschüler über die typischen Gefahren des Reitsports.

Ein schriftliches Informationsdokument kann beispielsweise auf die allgemeinen Risiken beim Reiten, die erforderliche Sicherheitsausrüstung, das richtige Verhalten am Pferd sowie die Bedeutung der Anweisungen des Reitlehrers hinweisen. Dadurch lässt sich später leichter nachweisen, dass der Reitschüler ordnungsgemäß aufgeklärt wurde.

Welche Bedeutung hat die Eigenverantwortung?

Viele Risiken des Reitsports sind allgemein bekannt. Dennoch kann die Dokumentation der Aufklärung im Streitfall eine wichtige Rolle spielen. Sie erleichtert den Nachweis, dass der Reitschüler oder – bei Minderjährigen – dessen Eltern über die typischen Gefahren informiert wurden.

Die Eigenverantwortung des Reitschülers bleibt dadurch bestehen. Gleichzeitig reduziert eine sorgfältige Dokumentation das Prozessrisiko für den Reitlehrer erheblich.

Praxis-Tipp zum Haftungsausschluss für Reitlehrer

Ein pauschaler Haftungsausschluss ersetzt keine sorgfältige Organisation des Reitunterrichts. Wesentlich wichtiger sind eine umfassende Aufklärung, geeignete Sicherheitsmaßnahmen und eine schriftliche Dokumentation der wichtigsten Informationen.

Wer regelmäßig Reitunterricht erteilt, sollte außerdem geeignete Vertragsunterlagen und Informationsblätter verwenden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Online Vertragsservice Pferd sowie im Bereich Pferderecht.

Dieser Beitrag wurde auf Basis der Kolumne „Recht gehabt?“ des NOEPS aufbereitet. Der Originalbeitrag ist hier abrufbar: NOEPS – Recht gehabt? Haftungsausschluss möglich?.

Haftungsausschluss für Reitlehrer