Selbst wenn die Chemie zwischen Pferdebesitzer und Mitreiter gut passt und selbst wenn man von der Mitreiter kein Geld verlangt sollte man unbedingt einem Mitreitvertrag aufsetzen, rät die auf Pferderecht spezialisierte Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger.
Selbst wenn die Chemie zwischen Pferdebesitzer und Mitreiter gut passt und selbst wenn man von der Mitreiter kein Geld verlangt sollte man unbedingt einem Mitreitvertrag aufsetzen, rät die auf Pferderecht spezialisierte Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger.
So haben beide Seiten eine genaue Vorstellung, was sich der andere vom Mitreitverhältnis erwartet. Der Vertrag sollte etwa beinhalten, welche Reitweisen, Reitlehrer, ob Bodenarbeit oder auch Mithilfe bei der Stallarbeit gewünscht wird oder nicht. Ob auch Ausreiten erlaubt ist, wie viele Stunden, wann, geritten werden dürfen, ob die Mitreiter bei Verhinderung auch eine Vertretung schicken muss, bis hin zu, ob die Mitreiter mit dem Pferd auf Kursen und Turnieren gehen darf. Festhalten würde die Juristin auch, dass die Mitreiter*in ohne Zustimmung der Eigentümer keinem anderen mitreiten lassen darf. Auch würde Nina Ollinger dezidiert nochmals auf die Stall- bzw. Hallenordnung des Einstellbetriebes hinweisen und unbedingt den Einstellbetrieb zuvor informieren, dass man eine Mitreiter sucht.
Mitreit-Vereinbarungen, die man individuell anpassen kann sind auf der Homepage von Nina Ollinger zu erwerben: https://pferde-rechtsanwalt.at/
Bei Mitreitern unter 18 Jahren, die nicht voll geschäftsfähig sind, sollte man unbedingt die Eltern mit in die Vertragspflicht nehmen. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob das Kind oder der Jugendliche den Reiterpass oder die Reiternadel hat oder nicht. Man sollte unbedingt einem professionellen Reitlehrer beurteilen lassen, ob Pferd und Mitreiter vom Können her kompatibel sind.
Mehr zu den Rechten und Pflichten von Pferdbesitzern und Mitreiter*innen sowie über Haftungsfragen erfahrt ihr in dieser AUF TRAB- Podcastfolge: